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2018-8-13 · Garagen, Carports und Stellplätze Sind nur innerhalb der Baugrenzen, sowie der mit GA gekennzeichneten Baufenster zulässig. Garagen und Carports müssen mit der Zufahrtsseite einen Abstand von mindestens 5,00 m zur Straßenbegrenzungslinie einhalten. Außerhalb der überbaubaren Flächen Sind Nebenanlagen bis zu einer Baumasse von

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