Vorsteuerabzug bei Holdinggesellschaften - …

Demnach sind Holdinggesellschaften nunmehr zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt, wenn die Holding in die Verwaltung der Tochter eingreift und hieraus steuerpflichtige Umsätze erzielt (z.B. Umlage von Verwaltungskosten) und wenn die Holding umsatzsteuerpflichtige Vermietungsleistungen an ihre Tochtergesellschaft erbringt.

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