Sächsische Bauordnung (Sächsbo)1 - plan-netz.de

Sächsische Bauordnung (SächsBO), Stand: 28.5.2004 § 2 Begriffe. 5. Kräne und Krananlagen. (1) Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte. Anlagen. Eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann, wenn die Anlage durch. eigene Schwere auf dem Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich. ist oder wenn die Anlage nach ihrem …

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