Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – …

2019-6-19 · 1) Geräte und Maschinen nach dem Anhang mit Nr. 01 bis 57 dürfen an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden. 2) durchdringend laute Geräte und Maschinen nach dem Anhang mit Nr. 02 (Freischneider mit Verbrennungsmotor),

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