Bundesnetzagentur - Preise und Rechnungen

Das Wichtigste in Kürze Wenn Ihr Energielieferant die Preise erhöhen will, können Sie den Vertrag kündigen, egal wie lange er eigentlich noch laufen sollte.Dies gilt auch, wenn die Preiserhöhung auf gestiegenen Steuern, Abgaben oder Umlagen beruht. Falls Sie in der Grundversorgung sind, können Sie unabhängig vom Sonderkündigungsrecht den Vertrag jederzeit mit einer Frist von nur zwei ...

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